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Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Die Einreise hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.

Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.

Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.

Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.

Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten. 

Reisedokumente

Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.

Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.

Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Sonstige Hinweise

Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Medizinische Hinweise

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

-  zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

-  auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;

-  nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;

-  trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.



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